Vorsorgewünsche notieren

Bestattungs­vorsorge für Köln und Pulheim

Vorsorge gibt Sicherheit

Das Thema Vorsorge ist in vielen Lebensbereichen längst Alltag – und auch die Vorsorge für die eigene Bestattung wird hier bei uns in Köln, Pulheim und Umgebung immer beliebter. Denn wer die eigene Beerdigung frühzeitig plant, entlastet nicht nur sich selbst. Angehörigen, die mit Trauer und Erinnerungen weiterleben, kann es zusätzlich Sicherheit vermitteln, Ihre Vorstellungen und Pläne für die Trauerfeier und Beisetzung zu kennen. Sogar die Finanzierung der Beerdigung kann frühzeitig gesichert werden. Sprechen Sie uns einfach an – eine ausführliche Beratung zur Bestattungs­vorsorge ist kostenfrei!

Bestattungsdetails festlegen

In Ihrem Bestattungs­vorsorge­vertrag können Sie die Rahmen­bedingungen wie Bestattungsart und Kosten­rahmen abstecken oder bereits Details für die Trauerfeier und Beisetzung festschreiben.

Unser Tipp: Sprechen Sie vor Abschluss des Vertrags auch mit Ihrer Familie, denn als Bestatter verpflichten wir uns, Ihre Wünsche später so umzusetzen, wie Sie es festgelegt haben.

Diese und weitere Details können Sie in der Bestattungs­vorsorge festlegen:

  • Bestattungsart und Grabart
  • Sarg / Urne
  • Blumenschmuck
  • Trauerdruck
  • Gästeliste für die Trauerfeier

Die Bestattung vorab finanzieren?

Was viele nicht wissen, Bestattungs­vorsorge zahlt sich auch in finanzieller Hinsicht aus. Seit die Kranken­kassen kein Sterbe­geld mehr auszahlen, ist die Übernahme der Bestattungs­kosten für viele bestattungs­pflichtige Angehörige eine große Heraus­forderung. Im Rahmen einer Bestattungs­vorsorge können Sie Ihre Familie auch in dieser Hinsicht entlasten: Auf einem zweck­gebundenen Treuhand­konto oder in einer Sterbegeld­versicherung ist Erspartes für die eigene Bestattung sicher angelegt. Das gilt sogar dann, wenn Sie am Lebens­ende einmal Sozial­leistungen beziehen sollten. Voraussetzung ist, dass sich die im Bestattungs­vorsorge­vertrag festgelegten Bestattungs­wünsche in einem ortsüblich angemessenen Rahmen bewegen.

Gerne beraten wir Sie zum Treuhand­konto der Deutschen Bestattungs­vorsorge Treuhand AG oder zur Sterbegeld­versicherung, die das Kuratorium Deutsche Bestattungs­kultur in Zusammenarbeit mit der Nürnberger Versicherung anbietet.

Ihre Rechte im Überblick

Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Diese Informationen können weder eine Rechts­beratung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegeben­heiten des Einzel­falles. Für eine konkrete Rechts­beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechts­anwalt oder Notar.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schriftlich auf Papier nieder­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­verständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erblotse

Unser Partner Erblotse unterstützt in folgenden Bereichen zur Regelung des Nachlasses.

1. Finden Sie heraus, wer im Fall des Falles von Ihnen erbt.
Wir ermitteln Ihre gesetzlichen Erbquoten und zeigen Ihnen, welchem Erbe wieviel Prozent zusteht.

2. Bestimmen Sie eigenständig, wer Ihre Erben sein sollen.
Ändern Sie, welcher Erbe wie viel bekommt oder erfassen Sie neue Erben, wie z.B. Ihren unverheirateten Partner.

3. Schreiben Sie ihr  Testament auf Basis Ihrer Wünsche.
Schreiben Sie Ihr Testament und entscheiden Sie über die Verteilung Ihres Vermögens unter Familie, Freunden und/oder Organisationen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erben­reihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinn­gemeinschaft erbt der Ehe­partner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte, insbesondere Bank­geschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Patientenverfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Vorsorgevertrag

In einem Vorsorge­vertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnen­modell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorge­vertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmal­zahlung auf ein Treuhand­konto oder einer regel­mäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeld­versicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.

Informationen des Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz:

Erben und Vererben (Broschüre)
Patientenverfügung (Themen-Portal)
Patientenverfügung (Broschüre)
Betreuungsrecht (Broschüre)

 

Weitere hilfreiche Informationen

Christliche Patientenvorsorge (Broschüre)
Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Online-Gedenkseiten

Blume und Teelicht an einem Grab
Grabarten

Erde, Feuer, See – inzwischen gibt es noch weitaus mehr Bestattungsmöglichkeiten. Erfahren Sie mehr über die Wahl der letzten Ruhestätte.

Blume vor einem Grabmal
Friedhofsfinder

Adressen, vorhandene Grabarten, Eindrücke aus der örtlichen Kapelle – die wichtigsten Fakten zu den Friedhöfen in der Region.

Logo auf der Eingangstür des Bestattungshauses Huth
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